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   VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003   

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VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003 (https://dejure.org/2016,3458)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003 (https://dejure.org/2016,3458)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - Au 3 E 15.10003 (https://dejure.org/2016,3458)
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  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
    Ungeachtet der Obliegenheit eines Antragstellers, den Anordnungsanspruch glaubhaft zu machen, besteht im Hochschulzulassungsrecht auch im Eilverfahren die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 - BayVBl 2005, 240 f.).
  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 7 CE 13.10002

    Studiengang "Soziale Arbeit", Hochschule Coburg, WS 2012/2013; örtliches

    Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
    Maßgeblich ist" ob das von der Hochschule prognostizierte Annahmeverhalten an Hand der Erfahrungswerte der letzten Jahre nachvollziehbar ist oder ob sie davon ausgeht" dass über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus noch nutzbare Ausbildungskapazität vorhanden ist (vgl. BayVGH" B. v. 4.4.2013 - 7 CE 13.10002 - juris).
  • VGH Bayern, 27.08.2015 - 7 CE 15.10086

    Universität Regensburg UR; Psychologie Bachelor of Science; Wintersemester

    Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 27.8.2015 - 7 CE 15.10086. - juris m. w. N.), dass es gerechtfertigt ist, die zu erwartende Schwundquote aus dem Zahlenmaterial der - insoweit üblichen - fünf Stichprobensemester abzuleiten.
  • VGH Bayern, 19.02.1999 - 7 ZE 98.10059
    Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
    Auch im Hochschulzulassungsrecht stellt der Untersuchungsgrundsatz aber keine "prozessuale Hoffnung" eines Beteiligten dar, das Gericht werde sich gleichsam auf eine "ungefragte Fehlersuche" machen und "auf Verdacht" alle denkbaren Gesichtspunkte prüfen und so für den Antragsteller günstige entscheidungserhebliche Tatsachen ausfindig machen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.1999 - 7 ZE 98.10059 - und B. v. 20.2.2004 - 7 CE 04.10011 - juris).
  • VGH Bayern, 20.02.2004 - 7 CE 04.10011
    Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
    Auch im Hochschulzulassungsrecht stellt der Untersuchungsgrundsatz aber keine "prozessuale Hoffnung" eines Beteiligten dar, das Gericht werde sich gleichsam auf eine "ungefragte Fehlersuche" machen und "auf Verdacht" alle denkbaren Gesichtspunkte prüfen und so für den Antragsteller günstige entscheidungserhebliche Tatsachen ausfindig machen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.1999 - 7 ZE 98.10059 - und B. v. 20.2.2004 - 7 CE 04.10011 - juris).
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