Rechtsprechung
VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Kapazitätsberechnung bei zulassungsbegrenzten Studiengängen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im …
Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
Ungeachtet der Obliegenheit eines Antragstellers, den Anordnungsanspruch glaubhaft zu machen, besteht im Hochschulzulassungsrecht auch im Eilverfahren die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 - BayVBl 2005, 240 f.). - VGH Bayern, 04.04.2013 - 7 CE 13.10002
Studiengang "Soziale Arbeit", Hochschule Coburg, WS 2012/2013; örtliches …
Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
Maßgeblich ist" ob das von der Hochschule prognostizierte Annahmeverhalten an Hand der Erfahrungswerte der letzten Jahre nachvollziehbar ist oder ob sie davon ausgeht" dass über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus noch nutzbare Ausbildungskapazität vorhanden ist (vgl. BayVGH" B. v. 4.4.2013 - 7 CE 13.10002 - juris). - VGH Bayern, 27.08.2015 - 7 CE 15.10086
Universität Regensburg UR; Psychologie Bachelor of Science; Wintersemester …
Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 27.8.2015 - 7 CE 15.10086. - juris m. w. N.), dass es gerechtfertigt ist, die zu erwartende Schwundquote aus dem Zahlenmaterial der - insoweit üblichen - fünf Stichprobensemester abzuleiten. - VGH Bayern, 19.02.1999 - 7 ZE 98.10059
Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
Auch im Hochschulzulassungsrecht stellt der Untersuchungsgrundsatz aber keine "prozessuale Hoffnung" eines Beteiligten dar, das Gericht werde sich gleichsam auf eine "ungefragte Fehlersuche" machen und "auf Verdacht" alle denkbaren Gesichtspunkte prüfen und so für den Antragsteller günstige entscheidungserhebliche Tatsachen ausfindig machen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.1999 - 7 ZE 98.10059 - und B. v. 20.2.2004 - 7 CE 04.10011 - juris). - VGH Bayern, 20.02.2004 - 7 CE 04.10011
Auszug aus VG Augsburg, 08.02.2016 - Au 3 E 15.10003
Auch im Hochschulzulassungsrecht stellt der Untersuchungsgrundsatz aber keine "prozessuale Hoffnung" eines Beteiligten dar, das Gericht werde sich gleichsam auf eine "ungefragte Fehlersuche" machen und "auf Verdacht" alle denkbaren Gesichtspunkte prüfen und so für den Antragsteller günstige entscheidungserhebliche Tatsachen ausfindig machen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.1999 - 7 ZE 98.10059 - und B. v. 20.2.2004 - 7 CE 04.10011 - juris).